Häufig gestellte Fragen

Gibt es Versicherungen und Casco für Fahrzeuge?
Die Fahrzeuge sind voll versichert, und um von der Versicherung zu profitieren, sollte im Falle eines Schadens oder Unfalls eine Unfall- und Alkoholanzeige bei der Polizei eingeholt werden, ohne das Fahrzeug zu bewegen. In solchen Notfällen können Sie unsere 24-Stunden-Notrufnummern (+90552 621 18 93) anrufen.


Welche Bedingungen sind von der Versicherung ausgeschlossen?
Nicht gemeldete Schäden,
Schäden durch Trunkenheit am Steuer,
Beauftragung des Vermittlers von nicht im Vertrag genannten unbefugten Personen
Vom Fahrer verursachte mechanische Schäden am Fahrzeug


Was ist das Lizenzalter und die Lizenzgrenze?

Der Vermieter muss über 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins sein.


Muss ich die Zahlung sofort leisten?
Nein, die Zahlung erfolgt bei Fahrzeugübergabe


Wem gehören Verkehrsstrafen, Autobahn- und Brückenübergänge?

Bußgelder, Autobahn- und Brückenüberquerungen gehen zu Lasten des Vermieters. Auch wenn die Verkehrsstrafen später kommen, ist der Vermieter zur Zahlung verpflichtet.


Ist OGS - HGS in Fahrzeugen verfügbar?
Unsere Fahrzeuge verfügen über HGS-Geräte (für automatische Überfahrten von Autobahnbrücken) und werden nach Bedarf und Bedarf des Vermieters kalkuliert.


Welche Leistungen sind im Preis inbegriffen?
Die Preise beinhalten die Kosten für die Fahrzeugwartung und die Kfz-Versicherung.


Was ist nicht im Preis inbegriffen?
Kraftstoff-, Brücken-, Autobahngebühren, Verkehrsstrafen und Versicherungen, zusätzliche Anforderungen wie Einweggebühr, Kindersitz, Navigationsgerät und Mehrwertsteuer (MwSt.) sind in den Preisen nicht enthalten.

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